AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen der  

Spennemann Consulting

Uesener Feldstraße 7

28832 Achim

Deutschland

A. Geltungsbereich 

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Spennemann Consulting – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen, oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

B. Vertragsgegenstand

B.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

B.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerlichen Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

B.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

C. Zustandekommen des Vertrages

C.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande.

C.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.

D. Vertragsdauer und Kündigung

D.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten und schriftlich fixierten Zeitpunkt.

D.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Die Fristenrichten sich gemäß § 621 BGB.

D.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.

E. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

E.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

E.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen.

E.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

E.4 Der Dienstleister stellt das zur Leistungserbringung erforderliche und nötige Personal. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligenVerpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften ob mündlich und/oder schriftlich zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Ablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

F. Preise und Zahlungsbedingungen 

F.1 Dienstleistungen werden zu dem in der individuellen Honorarvereinbarung oder Vertrag vereinbarten Höhe und Zahlungszeitpunkt fällig und berechnet. Eine andere Zahlungsweise ist nicht vereinbart.

F.2 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

F.3 Rechnungen sind bei Erhalt innerhalb der im Honorarvertrag vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 3 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

G. Haftung

G.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

H. Gerichtsstand

 

Auf die vertraglichen schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz des Dienstleisters. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Dienstleisters in D-28832 Achim bei Bremen.

Stand März 2024

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